Schatztruhe Niederaudorf – Anmeldung für Kinder ab drei Jahre

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Anmeldende Person

Angaben zum Kind

Sollte das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, schreiben Sie bitte beide in das Feld
Hat Ihr Kind in der Vergangenheit bereits eine andere Einrichtung besucht?

Gesundheitliche Angaben zum Kind

Die Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in Kindertagseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG) ab 1. März 2020 neu aufgenommen werden, einen ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen, auch wenn es einen unterschriebenen Betreuungsvertrag gibt. Bitte teilen sie und mit ob das Kind gegen Masern geimpft / imunisiert wurde:

Das Kind wurde gegen Masern geimpft/immunisiert
Alle altersgemäßen Früherkennungsuntersuchungen sind beim Kinderarzt durchgeführt und können nachgewiesen werden. (siehe U-Heft)*
Das Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertagesstätte oder es besteht Förderbedarf in einem bestimmten Entwicklungsbereich

Abholberechtigte Personen

Angaben zu Geschwistern

Anzahl Geschwister

Angabe zu den Eltern / Sorgeberechtigten

Liebe Eltern, zur Vorbereitung eines Betreuungsvertrages benötigen wir die vollständigen Angaben aller Erziehungsberechtigten.
Wieviele Personen sind erziehungsberechtigt / personenberechtigt?

Angaben zu Person 1

Person 1 ist personenberechtigt
Erziehungsberechtigt?
Familienstand

Angaben zum Beitragszahler

Gewünschte Betreuungszeiten Kindergarten

Beiträge: Der Elternbeitrag Kindergarten (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt monatlich für 12 Monate. *(staatlicher Zuschuss von 100,– € für Kinder, die im laufenden Kalenderjahr drei Jahre alt werden. Diese bekommen die Ermäßigung ab 1.9. AVBayKiBiG §21):
gewünschte Buchungszeiten Kindergarten
Weitere Beiträge

Spielgeld 6,00 € monatlich
Mittagsverpflegung 4,30 € pro Mahlzeit im Kindergarten
Essensverträge werden gesondert mit der Petö-Schule geschlossen.

Alle Beiträge ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten.
Rechtsverbindlich sind nur die im Bildungs- und Betreuungsvertrag angegebenen Beiträge.

Unsere Öffnungszeiten

Kindergarten: Mo – Do 7:00 – 16:00 Uhr und Fr 7.00 Uhr – 14:00 Uhr
Bringzeit Montag
Abholzeit Montag
Teilnahme Mittagessen
Bringzeit Dienstag
Abholzeit Dienstag
Teilnahme Mittagessen (kopieren)
Bringzeit Mittwoch
Abholzeit Mittwoch
Teilnahme Mittagessen (kopieren)
Bringzeit Donnerstag
Abholzeit Donnerstag
Teilnahme Mittagessen (kopieren)
Bringzeiten Freitag
Abholzeit Freitag
Teilnahme Mittagessen (kopieren) (kopieren)

Wünsche und Anregungen

Haben Sie noch weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen die Sie uns mitteilen möchten ?

Hinweis

Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss eines Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personenberechtigten und dem Träger der Einrichtung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden ‚Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personensorge-berechtigten nachweisen zu lassen.

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